Dem Großen Senat wird nach § 11 Abs. 3 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
Ist über die Fragen, ob eine atypische stille Unterbeteiligung (Innengesellschaft) an dem Anteil des Gesellschafters einer Personengesellschaft (Hauptgesellschaft) besteht und wie hoch der Anteil des Unterbeteiligten ist, in dem einheitlichen Gewinnfeststellungsverfahren für die Hauptgesellschaft - unter Zuziehung des Unterbeteiligten - zu entscheiden oder muß oder kann über diese Fragen in einem besonderen Gewinnfeststellungsverfahren für die Innengesellschaft entschieden werden?
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1972 II Seite 803 BFHE S. 261 Nr. 106, BAAAA-99312
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