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Arbeitsrecht | Anspruch auf Entgeltdifferenz wegen Geschlechtsdiskriminierung – Paarvergleich (BAG)
Männer und Frauen haben bei
gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt. Klagt eine
Arbeitnehmerin auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit,
begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das eines männlichen
Kollegen, der die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, regelmäßig die
Vermutung, dass diese Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgt ist. Kann
der Arbeitgeber die aus einem solchen Paarvergleich folgende Vermutung einer
Benachteiligung wegen des Geschlechts nicht widerlegen, ist er zur Zahlung des
Entgelts verpflichtet, das er dem zum Vergleich herangezogenen Kollegen gezahlt
hat. Dies gibt die Rechtsprechung des EuGH vor ().
Sachverhalt und Prozessverlauf: Die ...