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Sozialversicherung | ELSTAM: Datenübermittlung der privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (BZSt)
Das für die Datenübermittlung der
privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach § 39 Abs. 4a EStG zu
beachtende Kommunikationshandbuch wurde aktualisiert/ergänzt. Hierauf macht das
BZSt aufmerksam.
Das BZSt führt hierzu weiter aus:
Das Kommunikationshandbuch nebst den Beispielen ist für die produktive Datenübermittlung an das BZSt zu Grunde zu legen.
Die produktive Datenübermittlung für das Kalenderjahr 2026 ist bis zum durchzuführen.
Das aktualisierte Kommunikationshandbuch für die mitteilungspflichtigen Stellen sowie die zugehörigen Anlagen und Downloads stehen auf der Webseite des BZSt zur Verfügung.
Quelle: BZSt online, Meldung v. (lb)