Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nachhaltigkeit | Auswirkungen der Umsetzung der CSRD auf das Wirtschaftsprüfungsexamen
Im gegenwärtigen Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD-UmsG) vom (vgl. dazu auch die Meldung der WPK vom , derzeit abrufbar unter: https://go.nwb.de/4eqtn) ist vorgesehen, die Wirtschaftsprüferordnung (WPO) um eine „Zusätzliche Prüfung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte“ zu ergänzen. Somit müssen Personen, die künftig das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen und nach ihrer Bestellung zum Wirtschaftsprüfer oder zur Wirtschaftsprüferin gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten durchführen wollen, zusätzlich zum Wirtschaftsprüfungsexamen eine weitere Prüfung mit jeweils einem schriftlichen und mündlichen Teil ablegen. Diese zusätzliche Prüfung wird entweder im Rahmen des Wirtschaftsprüfungsexamens als freiwillige weitere Modul...