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Umsatzsteuer | Steuerfreie Tarifoptimierung von Versicherungsverträgen (BFH)
Ein nach
§ 4 Nr. 11
UStG steuerfreier Umsatz aus der Tätigkeit als
Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler kann
auch dann vorliegen, wenn aufgrund der Tätigkeit ein bestehender Vertrag durch
Abschluss einer Änderungsvereinbarung optimiert wird. Der Umstand, dass der
Versicherungsnehmer das Entgelt entrichtet, steht der Steuerbefreiung nicht
entgegen (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Gemäß § 4 Nr. 11 UStG sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler steuerfrei.
Sachverhalt: Streitig ist, ob die Optimierung bestehender Krankenversicherungsverträge als Tätigkeit eines Versicherungsmaklers nach § 4 Nr. 11 UStG steuerfrei ist: Die Klägerin, eine GmbH, ist darauf sp...