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Online-Nachricht - Donnerstag, 23.10.2025

Einkommensteuer | Zur Abziehbarkeit von Beiträgen zu einer freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung als Sonderausgaben (BFH)

Dekorative
		  GrafikDer Sonderausgabenabzug von Beiträgen für eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung, die der (teilweisen) Absicherung von nicht durch die Pflege-Pflichtversicherung gedeckten Kosten wegen dauernder Pflegebedürftigkeit dient, ist verfassungsrechtlich nicht geboten, da der Gesetzgeber sich bewusst für ein Teilleistungssystem entschieden hat (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b EStG sind die Beiträge zu gesetzlichen Pflegeversicherungen (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung). Demgegenüber erfasst § 10 Abs. 1 Nr. 3a Halbsatz 1 EStG Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit diese nicht nach Nummer 3 zu berücksichtigen sind, also auch die Beiträge für zusätzlich...

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