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BFH Urteil v. - II 78/64 BStBl 1972 II S. 765

Gesetze: ErbStG § 7

Leitsatz

1. Im Falle des § 7 Abs. 3 Satz 1 ErbStG ist der Besteuerung das Verhältnis des Nacherben zum Erblasser (nicht zum Vorerben) zugrunde zu legen.

2. § 7 Abs. 3 Satz 2 ErbStG vermittelt keinen selbständigen Anrechnungsanspruch; er ist allein eine Vorschrift zur Berechnung der vom Nacherben geschuldeten Steuer.

3. Der Vorteil, den der Nacherbe durch die Anrechnung erlangt, ist kein der Erbschaftsteuer unterliegender Erwerb.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 765
BFHE S. 337 Nr. 106,
BAAAA-99296

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