BFH Urteil v. - VIII R 111/69 BStBl 1972 II S. 760
Leitsatz
1. Der VIII. Senat tritt der Auffassung des I. Senats in dem Urteil I 266/65 vom (BFH 97, 342, BStBl II 1970, 175) bei, daß die Überführung von Wirtschaftsgütern aus dem inländischen Betrieb eines Steuerpflichtigen in seine ausländische Betriebstätte eine mit dem Teilwert zu bewertende Entnahme ist, wenn der Gewinn der ausländischen Betriebstätte auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht der inländischen Besteuerung unterliegt.
2. Die Annahme einer Entnahme ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil stille Reserven in den Überführten Wirtschaftsgütern nicht enthalten sind.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1972 II Seite 760 BFHE S. 198 Nr. 106, RAAAA-99295
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