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BFH Urteil v. - IV R 60/68 BStBl 1972 II S. 754

Gesetze: AO § 131

Leitsatz

1. Bis zum Wirtschaftsjahr 1964/65 ist die VOL auch auf solche Landwirte anzuwenden, die ausschließlich auf fremde Arbeitskräfte angewiesen sind und mit Verlust arbeiten.

2. Die Vorschriften der Verordnung über landwirtschaftliche Buchführung (VOBl) vom (RGBl I 1935, 908) über die Führung besonderer Verzeichnisse und Register (§ 4 bis § 5) verstoßen nicht gegen den Gleichheitssatz des GG.

3. Das Schreiben des BdF vom (BGBl I 1970, 184) stellt keine von den Gerichten zu beachtende, durch § 131 AO gedeckte Billigkeitsmaßnahme dar.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 754
BFHE S. 26 Nr. 106,
NAAAA-99292

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