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GrdstVG | Keine spekulative Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche durch eine KG
Steht die gemeinschaftliche Sicherung von Boden als Ressource für die Allgemeinheit – insbesondere für bäuerliche Betriebe – im Vordergrund, wenn ein nicht landwirtschaftliches Unternehmen landwirtschaftliche Flächen kauft, spricht dies gegen die Gefahr einer spekulativen Nutzung der Fläche.
Nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) muss jeder Verkauf größerer landwirtschaftlicher Flächen von der Landwirtschaftsbehörde genehmigt werden, weil Acker- und Weideflächen nicht zu Spekulationsobjekten werden, sondern in erster Linie Landwirten zur Verfügung stehen sollen, die sie selbst bewirtschaften. Die Landwirtschaftskammer prüft deshalb, ob ein Verkauf die landwirtschaftliche Struktur vor Ort stärkt oder schwächt und kann ihn untersagen, wenn eine „ungesunde Verteilung von Grun...