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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 7 KA 7/22

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit einer sachlich-rechnerischen Richtigstellung für das Quartal III/2019 in Höhe von 61.921,93 Euro sowie um die Rückforderung geleisteter Abschlagszahlungen für die Quartale II/2020 und III/2020 in Höhe von 137.500 Euro.

Fundstelle(n):
IAAAK-02238

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