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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 U 128/24

Gesetze: SGB VII § 8; SGB VII § 56 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Für die Bemessung der MdE wegen einer Bewegungseinschränkung der Schulter kommt es grundsätzlich auf die passive Beweglichkeit an, da diese die maximale, tatsächliche Beweglichkeit der Schulter widerspiegelt.

2. Anderes gilt nur dann, wenn eine strukturelle Schädigung der Rotatorenmanschette, wie Ruptur oder Insuffizienz, vorliegt, da in diesem Fall eine komplette Kraftübertragung von Muskel auf Gelenk nicht möglich ist.

Fundstelle(n):
GAAAK-02217

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