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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 776/24

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2 S. 1, EStDV § 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f.

Aufwendungen für das Medikament Ozempic im Rahmen einer Behandlung gegen Adipositas nicht als außergewöhnliche Aufwendungen abzugsfähig

Leitsatz

Das Medikament Ozempic war in Deutschland zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Verordnung (Streitjahr 2023) nicht für die Behandlung von Adipositas zugelassen, sondern nur zur Behandlung von Diabetes Typ 2. Bei der Behandlung der beim Steuerpflichtigen diagnostizierten Adipositas (Fettleibigkeit und Bluthochdruck) mit Ozempic handelte es sich daher im Streitjahr 2023 um eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f) EStDV; wurde weder ein amtsärztliches Gutachten noch eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (§ 275 SGB V) eingeholt, sind die Aufwendungen für Ozempic nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig.

Fundstelle(n):
WAAAK-02174

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