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Körperschaftsteuer | Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Streubesitzdividenden einer Stiftung (FG)
Werbungskosten einer Stiftung, die
im Zusammenhang mit Streubesitzdividenden i. S. des § 8b Abs. 4 KStG stehen,
sind bei der Einkommensermittlung grundsätzlich nach §§ 8 Abs. 1 Satz 1, Abs.
10 Satz 1 KStG i.V.m. §§ 2 Abs. 2 Satz 2, 20 Abs. 9 Satz 1 EStG nur in Höhe des
Sparer-Pauschbetrags zu berücksichtigen (; rechtskräftig).
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige und nicht steuerbefreite rechtsfähige Familienstiftung. Sie investiert ihr Vermögen überwiegend in Kapitalanlagen und erzielte in den Streitjahren 2013 bis 2021 unter anderem Einnahmen aus Aktiendividenden, Zinserträgen, Fondsausschüttungen und Veräußerungsergebnisse aus Aktien, Anleihen und Investmentfonds. Es handelt sich nicht um Anteile, die dem Handelsbestand eines Kredit-, Wertpapie...