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Steuerpolitik | Aufarbeitung und Prävention von Cum-Cum-Gestaltungen (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat sich zur
Aufarbeitung und Prävention von Cum-Cum-Gestaltungen
geäußert.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Bundesbetriebsprüfer haben bisher an 60 Prüfungen teilgenommen, bei denen Cum-Cum- oder verwandte Gestaltungen geprüft wurden.
Seit 2021 hat das Informations- und Analysezentrum Kapitalertragsteuer (IAZ) insgesamt 14 Sitzungen von Bund-Länder-Arbeitsgruppen zum Thema Kapitalertragsteuergestaltungen (Dividendenarbitragegeschäften) federführend koordiniert.
Außerdem befasst sich eine Unterarbeitsgruppe mit Praxisfragen zu Cum/CumGestaltungen. Eine weitere Unterarbeitsgruppe soll vorsorglich eine kurzfristige Abstimmung auf Arbeitsebene für den Fall ermöglichen, dass für Zeiträume nach 2016 neue Gestaltunge...