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BFH Urteil v. - III R 28/68 BStBl 1972 II S. 679

Leitsatz

1. Die falsche Vervielfältigung mit einem richtig gewählten Vervielfältiger bei Berechnung des Vierteljahrsbetrages der Vermögensabgabe ist ein mechanisches Versehen, wenn nach den tatsächlichen Feststellungen des FG ein Denkfehler bei der Willensbildung ausscheidet.

2. Die Betriebsprüfung bei einer Firma, die nebenbei zur Aufdeckung von Vermögensabgaberückständen des allein zur Vermögensabgabe veranlagten Ehegatten des Firmeninhabers führt, unterbricht nicht die Verjährung der rückständigen Vermögensabgabevierteljahrsraten.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 679
BFHE S. 439 Nr. 105,
LAAAA-99258

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