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Gewerbesteuer | Keine Gewerbesteuerfreiheit für Gewinne aus der Veräußerung von Lehrinstituten (BFH)
Die Veräußerung von Lehrinstituten
ist keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung im Sinne
von
§ 3 Nr. 13
GewStG (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: § 3 Nr. 13 GewStG, der nach § 36 Abs. 2 Satz 2 GewStG erstmals für den Erhebungszeitraum 2015 anzuwenden ist, befreit private Schulen und andere allgemein oder berufsbildende Einrichtungen von der Gewerbesteuer, soweit unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen erbracht werden, wenn sie als Ersatzschulen gemäß Art. 7 Abs. 4 GG staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind (§ 3 Nr. 13 Buchst. a GewStG) oder auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten (§ 3 Nr. 13 Buchst. b GewStG).
Sachverhalt: Die Klägerin, eine GmbH, betrieb Lehrinstitute, in denen sie einzeln...