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BFH Urteil v. - III R 23/70 BStBl 1972 II S. 668

Gesetze: HGB § 87 Abs.

Leitsatz

Provisionsschulden des Geschäftsherrn gegenüber seinen Handelsvertretern entstehen unbedingt erst mit der Ausführung des vermittelten Geschäfts, wenn nicht von § 87a HGB abweichende Vereinbarungen vorliegen.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 668
BFHE S. 105 Nr. 106,
TAAAA-99251

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