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Online-Nachricht - Mittwoch, 15.10.2025

Einkommensteuer | Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als agB (BMF)

Dekorative
		  GrafikDas BMF hat sein zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung (agB) nach § 33a Abs. 1 EStG überarbeitet ().

Die Überarbeitung des Schreibens erfolgte vor dem Hintergrund, dass der Abzug von Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG in Form von Geldzuwendungen nur noch dann möglich ist, wenn die Zahlung des Unterhalts durch Überweisung auf ein Konto des Unterhaltsempfängers erfolgt (Erweiterung des § 33a Abs. 1 EStG ab dem VZ 2025 um einen Satz 12 durch das JStG 2024).

Hinweis:

Das BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

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