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BFH Urteil v. - VI R 366/69 BStBl 1972 II S. 645

Leitsatz

Steuerfreie Beiträge des Arbeitgebers zu befreienden Lebensversicherungen seiner Arbeitnehmer sind nach dem auf den zusätzlichen Sonderausgaben-Höchstbetrag anzurechnen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 645
BFHE S. 470 Nr. 105,
DAAAA-99239

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