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BFH Urteil v. - IV R 156/71 BStBl 1972 II S. 625

Leitsatz

Ist nach Zurückverweisung der Sache an das FG im zweiten Rechtsgang weder mündlich verhandelt noch auf mündliche Verhandlung verzichtet noch ein Vorbescheid erlassen worden, so kann der Kläger seine Klage auch dann ohne Zustimmung des Beklagten zurücknehmen, wenn im ersten Rechtsgang auf mündliche Verhandlung verzichtet worden war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 625
BFHE S. 447 Nr. 105,
KAAAA-99228

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