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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 4 U 277/22

Der Kläger begehrt die Anerkennung einer "irreversiblen COPD und einer chronischen Staublunge" rechts als Berufskrankheit (BK) nach Nr. 4301 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) [BK 4301] und als BK nach Nr. 4302 der Anlage zur BKV (BK 4302).

Fundstelle(n):
UAAAK-01784

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