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LSG Bayern Urteil v. - L 19 R 456/22

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob für die Zeit der Beschäftigung des Klägers bei der W vom 15.01.1992 bis zum 14.04.2015 Versicherungspflicht in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung bestand und der Kläger in der Konsequenz aufgrund ggf. zu entrichtender Beiträge einen Anspruch auf Gewährung einer höheren Regelaltersrente hat.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2025 S. 8 Nr. 40
HAAAK-01758

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