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BFH Urteil v. - IV R 2/68 BStBl 1972 II S. 613

Leitsatz

Begleitet ein Arzt zum Zwecke der ärztlichen Betreuung der Pilger einen von einer Organisation veranstalteten Pilgerzug, so können die dabei von ihm selbst getragenen Kosten der Fahrt, der Unterbringung und der Verpflegung abzugsfähige Spenden sein, wenn anderenfalls der Organisation Aufwendungen dafür in dieser Höhe entstanden wären.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 613
BFHE S. 465 Nr. 105,
MAAAA-99223

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