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Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab dem durch den russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 ausgelösten Anstieg der Marktzinsen
Aufgrund des deutlichen und nachhaltigen Anstiegs der Marktzinsen, der seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 zu verzeichnen ist, bestehen jedenfalls seit März 2022 keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung über die Höhe der Säumniszuschläge.
I. Sachverhalt
Die Antragstellerin war an einer gewerblichen Personengesellschaft beteiligt. Das Finanzamt (FA) erließ einen geänderten Einkommensteuerbescheid, da sich aufgrund des erhöhten Ansatzes des Gewinnanteils an der gewerblichen Personengesellschaft eine Nachzahlung zur Einkommensteuer und zum Solidaritätszuschlag ergab. Das FA gewährte der Antragstellerin zunächst Aussetzung der Vollziehung (AdV) ohne Sicherheitsleistung für die Steuernachzahlung. Mit geändertem AdV-Bescheid machte das FA die Fortdauer der AdV von einer Sicherheitsleistung abhängig. Daraufhin wurde am als Sicherheitsleistung ein Grundstück der Antragstellerin mit einer Grundschuld zugunsten des FA belastet und das FA gewährte ab diesem Zeitpunkt erneut AdV. Für den Zeitraum vor der Grundschuldbestellung ( bis