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StBB Nr. 3 vom Seite 9

Hinzurechnung von Aufwendungen für Out-of-Home-Werbung

Bei digitaler Werbung steht regelmäßig nicht die Benutzung der digitalen Fläche, sondern eine mit der digitalen Fläche vom Anbieter zu erbringende Werbeleistung im Vordergrund. Übernimmt der Anbieter von analogen Werbeträgern neben der Pflicht zur Anbringung der Werbemittel gewichtige auf den Werbeerfolg bezogene Pflichten, kann dies zur Einordnung des Vertrags als Werkvertrag führen.

I. Sachverhalt

Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Aufwendungen einer Spezialagentur für die Nutzung von Werbeträgern im Außenbereich ("Out of Home", z.B. Großflächen, klassische Plakatwände, digitale Werbeflächen, usw.) für Zwecke des Gewerbesteuermessbetrags betreffend die Erhebungszeiträume 2010 und 2011. Das FA vertrat die Auffassung, dass die für einen bestimmten Zeitraum erfolgte Buchung von Werbeträgern als Mietverhältnis zu beurteilen sei und die gezahlte Miete der Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG unterliege. Das FG der ersten Instanz gab der hiergegen gerichteten Klage statt. Es vertrat die Auffassung, dass Aufwendungen für Werbeträger im Außenbereich nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach...