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StBB Nr. 3 vom Seite 6

Neue Gesellschafter bei einer mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft

Wird eine an der grundbesitzenden Personengesellschaft mittelbar beteiligte Personengesellschaft in die Gesellschafterstruktur eingefügt (Verlängerung der Beteiligungskette), ohne dass sich die Gesellschafter geändert haben, ist kein neuer Gesellschafter der grundbesitzenden Personengesellschaft im Sinne von § 1 Abs. 2 a Satz 1 GrEStG a.F. hinzugekommen.

Sachverhalt

Bei der Klägerin handelte es sich um eine grundbesitzende GmbH & Co. KG. An der Klägerin war die X-KG mittelbar zu 100 % beteiligt. Gesellschafter der X-KG waren fünf natürliche Personen. Im Streitjahr gab es eine Reihe von Umstrukturierungen auf Ebene der X-KG. U.a. gründeten zwei Gesellschafter der X-KG im Streitjahr eine weitere KG (W-KG) und brachten ihre Anteile an der X-KG von jeweils 20 % in die W-KG ein. Die beiden Gesellschafter waren Kommanditisten der neu gegründeten W-KG. Das Finanzamt sah durch die im Streitjahr erfolgten Umstrukturierungen den Tatbestand des § 1 Abs. 2 a GrEStG als erfüllt an und erließ einen Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer. Die hiergegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg.

Entscheidung BFH

Die Richter des BFH ...