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Freibetrag bei Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung
Beim Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung ist für die Bestimmung der anwendbaren Steuerklasse und des Freibetrags als "entferntest Berechtigter" zum Schenker derjenige anzusehen, der nach der Stiftungssatzung potenziell Vermögensvorteile aus der Stiftung erhalten kann. Unerheblich ist, ob die Person zum Zeitpunkt des Stiftungsgeschäfts schon geboren ist, jemals geboren wird und tatsächlich finanzielle Vorteile aus der Stiftung erlangen wird.
I. Sachverhalt
Die Beteiligten streiten um die Auslegung des Begriffs des "entferntest Berechtigten" in § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG: Die Klägerin errichtete mit ihrem Ehemann eine Familienstiftung. Im Stiftungsgeschäft und in der Stiftungssatzung wurde angegeben, die Familienstiftung habe zum Zweck
die angemessene Versorgung der Klägerin und ihres Ehemannes,
die angemessene finanzielle Unterstützung der im Jahr … geborenen Tochter der Stifter sowie
die angemessene finanzielle Unterstützung weiterer Abkömmlinge des Stammes der Stifter, jedoch erst nach Wegfall der vorherigen Generation.
Das FA sah für Zwecke der Schenkungsteuer hinsichtlich der Übertragung des Vermögens auf die Familienstiftu...