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Kfz-Steuer | Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (BMF)
Das BMF hat den Referentenentwurf
eines Achten Gesetzes zur Änderung des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes
veröffentlicht.
Der Referentenentwurf enthält die folgenden Regelungen:
Im Koalitionsvertrag ist als Maßnahme zur Stärkung der Elektromobilität im Verkehr vereinbart, die Kraftfahrzeug-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2035 zu verlängern.
Dies wird umgesetzt, durch die Verlängerung der (maximal) zehnjährigen Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum (bisher ) erstmalig zugelassen werden.
Durch die Gesetzesänderung ist auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum erstmalig zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.
Die Steuerbefreiung wird jedoch läng...