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Bewertung von Forderungen
Die Bewertung von Forderungen ist sowohl in der Theorie als auch in der Praxis ein für Steuerfachangestellte immer wiederkehrendes Thema: Diese wichtige Problematik aus dem Lernfeld 10 wird fast in jeder Abschlussprüfung abgeprüft; im Rahmen der Jahresabschlusserstellung sind für Ausfallrisiken bei Forderungen Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen zu bilden. Der Beitrag gibt daher einen zusammenfassenden Überblick.
Überblick
Wurde die offene Forderung bis zum Bilanzstichtag noch nicht beglichen, muss die Forderung bewertet werden, und es stellt sich die Frage nach der Korrektur der Umsatzsteuer, die beim Verkauf bereits gebucht worden ist.
Die Forderungen sind dabei in drei Gruppen einzuteilen:
Einzelwertberichtigung
Uneinbringliche Forderungen
Ein Unternehmer hat gegenüber einem Kunden eine Forderung i. H. v. 1.190,00 € (inkl. 19 % USt). Der Kunde hat im Dezember 2025 das Insolvenzverfahren beantragt, das mangels Masse nicht eröffnet wurde. Wie ist zum zu buchen?
Zum handelt es sich um eine uneinbringliche Forderung.
Handelsrechtlich besteht eine Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung gem. § 253 Abs. 4 HGB („strenges Niederstw...