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NWB Sanieren 10/2025 S. 331

Gesellschaftsrecht | Vorliegen eines Scheingeschäfts bzgl. der Veräußerung von GmbH-Anteilen bei bewusst nicht beurkundeter Treuhandabrede (FG)

Wird ein Treuhandvertrag hinsichtlich bereits existenter GmbH-Geschäftsanteile nicht notariell beurkundet und damit formunwirksam geschlossen und dabei die Formunwirksamkeit – wegen Nichtbeachtung des Formzwangs gemäß § 15 Abs. 4 GmbHG – bewusst in Kauf genommen, ist der Erwerb der Geschäftsanteile durch den Treuhänder ein nach § 41 Abs. 2 AO unbeachtliches Scheingeschäft, durch das die (fortbestehende) Gesellschafterstellung des Treugebers verdeckt werden soll. Die Formnichtigkeit einer Treuhandabrede bzgl. GmbH-Geschäftsanteilen als Grundgeschäft kann gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 GmbHG geheilt werden, wenn die Anteilsabtretung selbst in der nach § 15 Abs. 3 GmbHG erforderlichen Form (notarielle Beurkundung) vollzogen wird. Aufgrund des dadurch insgesamt wirksamen zugrundeliegenden Verpflichtungsgeschäfts – der Treuhandabrede – kön...