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Hinzurechnung von Mieten für Standflächen bei Imbissbetrieben im Reisegewerbe
Eine Hinzurechnung von Mieten für Standflächen eines im Reisegewerbe tätigen Imbissbetriebs nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG ist wegen der Voraussetzungslosigkeit der Eigentumsfiktion unabhängig davon möglich, ob es im Reisegewerbe Vergleichsbetriebe gibt, die mit in ihrem Eigentum stehenden Verkaufsflächen arbeiten.
I. Sachverhalt
Die Klägerin ist eine gewerblich tätige GmbH. Sie verkaufte in den Streitjahren 2014 und 2015 mit Verkaufsständen an ständig wechselnden Orten gastronomische Leistungen in Form von zubereiteten Speisen. Für die Verkaufsstände mietet sie kurzzeitig – jeweils für die Dauer von einzelnen Tagen bis hin zu mehreren Wochen – Standplätze auf Märkten, Festivals und anderen Veranstaltungen an. Die zu verkaufenden Speisen bereitet die Klägerin in den Ständen zu. Hierfür erforderliche Betriebsmittel wie Wasser und Strom stellen die Vermieter zur Verfügung. Das FA rechnete dem Gewinn der Klägerin Mieten (langfristige Anmietungen und Standmiete) nach Maßgabe des § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG hinzu. Die hiergegen gerichtete Klage hatte in erster Instanz keinen Erfolg.
II. Entscheidung BFH
Die Richter des BFH wiesen die Revision der Klägerin zurück. Nach § 8 Nr. 1 GewStG in der...