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BFH Urteil v. - VII B 38/70 BStBl 1972 II S. 574

Leitsatz

Wird ein Teilbetrag des im Steuerbescheid festgesetzten Abgabenbetrags vor Klageerhebung erlassen, so bemißt sich der Streitwert nur noch nach dem verbleibenden Abgabenbetrag, auch wenn der Klageantrag nach seinem Wortlaut auf Aufhebung des Steuerbescheids gerichtet ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 574
BFHE S. 334 Nr. 105,
CAAAA-99209

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