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Online-Nachricht - Montag, 13.10.2025

Zahlungsverkehr | Überweisungen an die Minijob-Zentrale - Das hat sich geändert (Minijob-Zentrale)

Die Minijob-Zentrale informiert vor dem Hintergrund des seit dem geltenden sog. "Verification of Payee" (VoP) über Details, die für Überweisungen an die Minijob-Zentrale gelten.

Hintergrund: Seit dem muss die ausführende Bank vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der angegebene Empfängername mit dem zur IBAN hinterlegten Kontoinhaber übereinstimmt (Verification of Payee). Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses kann der Überweisende entscheiden, die Zahlung freizugeben oder nicht. Geprüft werden sowohl Echtzeitüberweisungen als auch herkömmliche Überweisungen von Girokonto zu Girokonto. Bei bereits bestehenden Daueraufträgen erfolgt keine Empfängerüberprüfung. Erst bei einer Änderung oder einem neuen Dauerauftrag ist eine Prüfung nötig.

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