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BFH Urteil v. - VII B 123/70 BStBl 1972 II S. 573

Leitsatz

Bürgerschaftsprovisionen, die durch Sicherheitsleistung zur Abwendung der Vollziehung eines Steuerbescheides entstanden sind, gehören nicht zu den Aufwendungen für das Verfahren, in dem die Aufhebung des Steuerbescheides angestrebt worden ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 573
BFHE S. 330 Nr. 105,
SAAAA-99208

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