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BFH Urteil v. - IV R 151/67 BStBl 1972 II S. 565

Leitsatz

Aprikosen und Pfirsiche gehören nicht zu den in der Anlage 3 (unter Nr. 4) zu § 80 Abs. 1 Nr. 1 EStDV 1956/57 aufgeführten Südfrüchten, für deren aus dem Ausland stammenden Konserven und Säfte unter den in der Verordnung genannten Voraussetzungen ein Bewertungsabschlag von 20 v.H. vorgenommen werden kann.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 565
BFHE S. 358 Nr. 105,
EAAAA-99204

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