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Online-Nachricht - Montag, 13.10.2025

Finanzverwaltung | Überweisungen an Finanzämter in Schleswig-Holstein (FinMin)

Dekorative
		  GrafikVor dem Hintergrund der gesetzlich vorgesehenen Prüfung des Empfängernamens bei Überweisungen informiert das Finanzministerium (FinMin) Schleswig-Holstein über Details zu Zahlungen, die an die Finanzämter in Schleswig-Holstein geleistet werden.

Hintergrund: Seit dem sind Banken europaweit gesetzlich zur Prüfung verpflichtet, ob der bei einer Überweisung eingegebene Empfängername mit dem Namen übereinstimmt, der für diese IBAN bei der Bank hinterlegt ist (Verification of Payee, VoP). Das betrifft auch Zahlungen an die Finanzämter.

Hierzu führt das FinMin Schleswig-Holstein weiter aus:

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