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BFH Urteil v. - VIII R 141/71 BStBl 1972 II S. 550

Gesetze: AO § 92

Leitsatz

Eine offenbar Unrichtigkeit im Sinne des § 92 Abs. 2 AO liegt im allgemeinen nicht vor, wenn das FA die vom Steuerpflichtigen eingereichte Steuererklärung der Veranlagung zugrunde legt. Dies gilt auch, wenn sich dem FA auf Grund der Steuerakten die Vornahme von Aufklärungsmaßnahmen aufdrängen mußte.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 550
BFHE S. 234 Nr. 105,
JAAAA-99195

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