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BFH Urteil v. - IV B 99/70 BStBl 1972 II S. 543

Gesetze: FGO § 72

Leitsatz

1. Gegen den Beschluß nach § 72 Abs. 2 Satz 2 FGO über die Einstellung des Verfahrens wegen Klagerücknahme ist die Beschwerde gegeben, wenn der Beschwerdeführer die Klagerücknahme bestreitet.

2. Die Beschwerde kann nur dazu führen, daß die Sache an das FG zurückverwiesen wird, damit dieses nunmehr im Urteilsverfahren entweder sachlich über die Klage entscheidet oder ausspricht, daß die Klage zurückgenommen ist (vgl. auch Beschluß des BFH II B 26/69 vom , BFH 104, 291).

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 543
BFHE S. 246 Nr. 105,
VAAAA-99191

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