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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 09 | Schenkungsteuer: Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche ist steuerbar

Erhält ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den Anspruch auf Zugewinnausgleich, den nachehelichen Unterhalt und die Hausratsaufteilung ein Grundstück, ist dies nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs als freigebige Zuwendung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu beurteilen. Der Verzicht stellt keine die Bereicherung mindernde Gegenleistung dar. Das kann zu einer erheblichen Steuerbelastung führen.

Auch zur Schenkungsteuer haben wir eine Entscheidung ausgewählt, die für die Beratungspraxis von großer Bedeutung ist. Es gilt, vor einer Steuerfalle zu warnen, die zu einer erheblichen Steuerbelastung führen kann.

Der Bundesfinanzhof musste die Frage beantworten: Handelt es sich um eine freigebige Zuwendung, wenn der künftige Ehegatte vor der Eheschließung von dem anderen Partner ein Grundstück erhält – als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den Anspruch auf Zugewinnausgleich, den nachehelichen Unterhalt und die Aufteilung des Hausrats?

Das FG Hamburg hatte das in erster Instanz bejaht und die Steuerpflicht bestätigt. Der Verzicht stelle dabei keine die Bereic...