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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 02-03 | Online-Veranstaltungen: Kombination aus Live-Unterricht und Aufzeichnung kann umsatzsteuerfrei sein

Das Bundesfinanzministerium hat seine Vorgaben zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen aktualisiert und das viel kritisierte Vorgänger-Schreiben aus 2024 überarbeitet. Ersatzlos weggefallen sind die umstrittenen Ausführungen zur Unterscheidung zwischen selbständigen Leistungen und einheitlichen Leistungen eigener Art. Die Kombination aus Live-Unterricht und Aufzeichnung kann demnach (wieder) vollständig steuerfrei sein.

In unserer Rubrik „Verwaltungsanweisungen” konzentrieren wir uns heute auf ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Umsatzsteuer. Für die Anbieter und Nutzer von digitalen Bildungsleistungen ist es von großer praktischer Bedeutung.

Das Bundesfinanzministerium hat seine Vorgaben zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen an Nichtunternehmer aktualisiert und das viel kritisierte Vorgänger-Schreiben aus 2024 überarbeitet. Die neuen Direktiven gelten grundsätzlich in allen offenen Fällen. Die aktuellen Ausführungen zum Leistungsort gelten allerdings erst für Umsätze, die nach dem ausgeführt werden. Für Leist...