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Track 24-26 | Umsatzsteuer: EuGH-Vorlage zur Prüfung von Gutglaubensschutz im Verfahren der Steuerfestsetzung
Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es unionsrechtlich zulässig ist, den guten Glauben des Steuerpflichtigen nicht bereits im Steuerfestsetzungsverfahren, sondern erst in einem späteren, gesonderten Billigkeitsverfahren zu schützen. Der Europäische Gerichtshof hat das Verfahren zwischenzeitlich an das Gericht der Europäischen Union weitergeleitet. Die Antwort der Luxemburger Richter in einem Fall der Differenzbesteuerung dürfte für das gesamte Umsatzsteuerrecht von Bedeutung sein.
Nicht fehlen darf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs an den Gerichtshof der Europäischen Union. Und zwar zur Umsatzsteuer. Dieser hat das Verfahren zwischenzeitlich an das Gericht der Europäischen Union weitergeleitet.
Über die teilweise Übertragung der Zuständigkeiten bei den EU-Gerichten hatten wir Sie in unserer Dezember-Ausgabe 2024 informiert. Die Reform soll zu einer Entlastung des EuGH führen, damit sich dieser stärker auf seine Aufgaben als Verfassungs- und Höchstgericht der Europäischen Union konzentrieren kann.
Sie erleben damit eine Premiere. Heute ist es das erste M...