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Einkommensteuer | Verfassungsrechtliche Konsequenzen aus der Herabsenkung der Wesentlichkeitsgrenze (FG)
Das Niedersächsische FG hat
entschieden, dass, wenn ein Steuerpflichtiger nach dem
Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert und er innerhalb der letzten
fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mindestens zu
1% aber nicht mindestens zu 10% beteiligt war, bei der Ermittlung des
Veräußerungsgewinns allenfalls die Wertzuwächse bis zum
, nicht
jedoch die Wertzuwächse bis zum
aus
verfassungsrechtlichen Gründen unberücksichtigt bleiben. Die
Steuerberatungskosten für ein Rechtsbehelfsverfahren, in dem über die Höhe der
Besteuerung des Veräußerungsgewinns gemäß
§ 17 EStG
gestritten wird, stellen keine Veräußerungskosten gemäß
§ 17 Abs. 2
Satz 1 EStG in Bezug auf den Verkauf der Anteile an der
Kapitalgesellschaft dar (Anschluss an
: