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Online-Nachricht - Mittwoch, 08.10.2025

Einkommensteuer | Verfassungsrechtliche Konsequenzen aus der Herabsenkung der Wesentlichkeitsgrenze (FG)

Dekorative
		  GrafikDas Niedersächsische FG hat entschieden, dass, wenn ein Steuerpflichtiger nach dem Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert und er innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mindestens zu 1% aber nicht mindestens zu 10% beteiligt war, bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns allenfalls die Wertzuwächse bis zum , nicht jedoch die Wertzuwächse bis zum aus verfassungsrechtlichen Gründen unberücksichtigt bleiben. Die Steuerberatungskosten für ein Rechtsbehelfsverfahren, in dem über die Höhe der Besteuerung des Veräußerungsgewinns gemäß § 17 EStG gestritten wird, stellen keine Veräußerungskosten gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG in Bezug auf den Verkauf der Anteile an der Kapitalgesellschaft dar (Anschluss an :

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