1. Überträgt ein Ehegatte seinen Grundstücksmiteigentumsanteil aus Anlaß der Beendigung der Zugewinngemeinschaft wegen Ehescheidung auf den anderen Ehegatten, so ist dies ein Erwerbsvorgang im Sinne des Grunderwerbsteuerrechts.
2. Die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 5 GrEStG ist auch nicht entsprechend anwendbar. Die Besteuerung ist kein Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Gebote der Gleichbehandlung und des besonderen Schutzes der Ehe und Familie.
3. Übernimmt der Erwerber die auf dem ganzen Grundstück ruhenden Verbindlichkeiten im Verhältnis zu Gläubigern und anderem Ehegatten als Alleinschuldner, so liegt hierin in Verbindung mit dem Entfallen seines Ausgleichsanspruches die Gegenleistung.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1972 II Seite 474 BFHE S. 58 Nr. 105, NAAAA-99159
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