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Gesetzgebung | Regierung legt Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 vor (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat den Entwurf
eines Steueränderungsgesetzes 2025 vorgelegt (BT-Drucks. 21/1974).
Laut der Bundesregierung habe sich in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts ein fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben. Ein Ziel des Gesetzentwurfs sei es, die gesetzlichen Haftungsprivilegien des Vereinsrechts für ehrenamtlich Tätige auszuweiten. Damit solle die gesellschaftliche Anerkennung des Ehrenamts erhöht und mehr Ehrenamtliche für ein Vereinsengagement gewonnen werden.
Die Bundesregierung führt zu dem Entwurf weiter aus:
Das vorliegende Gesetz enthält mehrere Einzelmaßnahmen, mit denen die Bürger entlastet werden sollen. Daneben gibt es Maßnahmen, die technischen Charakter haben.
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll ab dem