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Grunderwerbsteuer | Grunderwerbsteuer bei RETT-Blocker: Kein Erlass aus Billigkeitsgründen bei geänderter BFH-Rechtsprechung (FG)
Das FG Schleswig-Holstein hat
entschieden, dass kein allgemeiner Vertrauensschutz im Hinblick auf die
Grunderwerbsteuer nach einer Rechtsprechungsänderung des BFH bei sog.
RETT-Blocker-Gestaltungen besteht (; Revision anhängig, BFH-Az.: II R
32/25).
Sachverhalt: Die Klägerin hielt Beteiligungen an diversen Gesellschaften, die ihrerseits diverse Grundstücke hielten. Im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen im August 2012 erfolgten Änderungen in den Gesellschafterstrukturen, in deren Folge die Klägerin u.a. an einer grundstückshaltenden Gesellschaft - wie zuvor - unstreitig mittelbar 93,34% der Anteile hielt. Die übrigen 6,66% der Anteile hielt nunmehr die X-GmbH & Co. KG, deren alleinige Kommanditistin wiederum di...