Private Pkw-Nutzung durch beherrschenden
Gesellschafter-Geschäftsführer – Abgrenzung zwischen
Arbeitslohn und vGA
Leitsatz
Fehlt es an einer im Voraus getroffenen klaren und eindeutigen Gestattung der Privatnutzung eines dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer
einer GmbH für betriebliche Fahrten zur Verfügung gestellten gesellschaftseigenen Pkw, kann eine etwaige unentgeltliche Privatnutzung
des PKW aufgrund ihrer Veranlassung durch das Beteiligungsverhältnis allenfalls zu einer vGA führen und nicht im Wege eines
Lohnsteuer-Haftungsbescheides für auf der Grundlage einer konkludenten Überlassungsvereinbarung zugeflossenen Arbeitslohn
geltend gemacht werden (Abgrenzung zum , BStBl 2012 II S. 266).
Fundstelle(n): FAAAK-01014
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