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BFH Urteil v. - I R 110/71 BStBl 1972 II S. 430

Leitsatz

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht deshalb gewährt werden, weil eine dritte Person, die - ohne zum Prozeßbevollmächtigten bestellt zu sein - unentgeltlich und aus Freundschaft für den Steuerpflichtigen die Fristüberwachung und die Erstellung einer unterschriftsreifen Klageschrift übernommen hat, unerwartet stirbt und die Klagefrist dadurch versäumt wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 430
BFHE S. 510 Nr. 104,
KAAAA-99147

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