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Finanzverwaltung | Steuerzahlungen in Mecklenburg-Vorpommern (FinMin)
Aufgrund einer Anpassung im SEPA-Zahlungsverfahren ist es
spätestens ab notwendig, bei allen SEPA-Überweisungen die exakte
Bezeichnung des Kontoinhabers als Zahlungsempfänger anzugeben. Hierauf weist
das Ministerium für Finanzen und Digitales Mecklenburg-Vorpommern
hin.
Nur wenn Kontoinhaber und IBAN übereinstimmen, können Zahlungen automatisch verarbeitet werden. Diese Empfängerüberprüfung, die auch als Verification of Payee (VoP) bezeichnet wird, soll die Sicherheit im SEPA-Zahlungsverkehr erhöhen und den Schutz vor betrügerischen oder fehlgeleiteten Zahlungen verbessern.
Bei Überweisungen an das jeweils zuständige Finanzamt in Mecklenburg-Vorpommern sind folgende Kontoinhaber anzugeben:
Finanzamt Neubrandenburg
Finanzamt Waren
Finanzamt Rostock
Finanzamt Wism...