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Online-Nachricht - Donnerstag, 02.10.2025

Finanzverwaltung | Steuerzahlungen in Mecklenburg-Vorpommern (FinMin)

Aufgrund einer Anpassung im SEPA-Zahlungsverfahren ist es spätestens ab notwendig, bei allen SEPA-Überweisungen die exakte Bezeichnung des Kontoinhabers als Zahlungsempfänger anzugeben. Hierauf weist das Ministerium für Finanzen und Digitales Mecklenburg-Vorpommern hin.

Nur wenn Kontoinhaber und IBAN übereinstimmen, können Zahlungen automatisch verarbeitet werden. Diese Empfängerüberprüfung, die auch als Verification of Payee (VoP) bezeichnet wird, soll die Sicherheit im SEPA-Zahlungsverkehr erhöhen und den Schutz vor betrügerischen oder fehlgeleiteten Zahlungen verbessern.

Bei Überweisungen an das jeweils zuständige Finanzamt in Mecklenburg-Vorpommern sind folgende Kontoinhaber anzugeben:

  • Finanzamt Neubrandenburg

  • Finanzamt Waren

  • Finanzamt Rostock

  • Finanzamt Wism...